
TC100K
(103 km 3240 D+)
Samstag, 18. April 2020 um 5.30 Uhr
Zeitlimit 23 Stunden 4 Itra-Punkte
Ultratrail-Running-Regeln
Die Sportveranstaltung trägt den Namen „Tuscany Crossing“ und wird als Wettkampf ausgetragen.
Die Organisation des Rennens liegt in den Händen des ASD SIENARUNNERS, eines Amateursportvereins. Das „TC“ findet im Süden der Toskana im Parco della Val d’Orcia (UNESCO-Weltkulturerbe) statt.
Die Wettkämpfe:
• Der 100-Meilen-Lauf beginnt am Freitag, dem 16. April 2027, um 17:00 Uhr mit Start in Castiglione d’Orcia.
Die Läufer müssen die Ziellinie spätestens nach 34 Stunden erreichen, um eine Finisher-Auszeichnung zu erhalten.
• Das 103-km-Rennen beginnt am Samstag, dem 17. April 2027, um 05:00 Uhr mit Start in Castiglione d’Orcia.
Die Läufer müssen die Ziellinie spätestens nach 22 Stunden erreichen, um eine Finisher-Auszeichnung zu erhalten.
• Das 53-km-Rennen beginnt am Samstag, dem 17. April 2027, um 06:00 Uhr mit Start in Castiglione d’Orcia.
Die Läufer müssen die Ziellinie spätestens nach 10 Stunden erreichen, um eine Finisher-Prämie zu erhalten.
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Das 15-km-Rennen beginnt am Samstag, dem 17. April 2027, um 9:15 Uhr. Die Läufer müssen die Ziellinie spätestens nach 2 Stunden erreichen, um eine Finisher-Prämie zu erhalten. Alle Teilnehmer müssen sich strikt an die Regeln und die Einweisung vor dem Rennen halten, um für die Prämie berechtigt zu bleiben. Die Rennstrecke verläuft größtenteils durch typisch toskanische Landschaften, überwiegend über Schotterwege, Pfade und Asphalt (Anteil unter 20 %), und führt durch die schönsten Dörfer der Toskana.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können Athleten, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die für die Teilnahme erforderlichen medizinischen Unterlagen verfügen. Athleten, die wegen Dopings gesperrt sind oder Sanktionen wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen der World Anti-Doping Agency, nationaler Verbände oder anerkannter Sportorganisationen erhalten haben, werden nicht zugelassen. Für die Anmeldung sind keine Qualifikationsläufe erforderlich, jedoch wird eine vorherige Erfahrung bei Trailrunning- oder Ultratrail-Wettkämpfen, die der gewählten Distanz angemessen ist, dringend empfohlen.
Der Athlet erklärt, sich der Länge, der technischen Schwierigkeiten und der Umweltbedingungen des Wettkampfs bewusst zu sein, die eine hohe körperliche Vorbereitung, angemessene Erfahrung, persönliche Selbstständigkeit sowie den Umgang mit den für das Trailrunning typischen Wetter- und Umweltbedingungen erfordern.
Die Hügel des Val d’Orcia können, obwohl sie durch scheinbar sanfte Landschaften geprägt sind, körperlich und mental anspruchsvolle Bedingungen mit sich bringen.
Ärztliches Attest
Für italienische Athleten ist der Besitz eines zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen sportmedizinischen Attests für Leichtathletik obligatorisch.
Ausländische Athleten müssen entweder die nach italienischem Recht vorgeschriebenen medizinischen Unterlagen vorlegen oder das von der Organisation bereitgestellte Gesundheitsformular ausfüllen und hochladen, das auf der offiziellen Website der Veranstaltung heruntergeladen werden kann. Die Unterlagen müssen vor der Teilnahme am Wettkampf von der Organisation validiert werden. Liegen keine konformen Unterlagen vor, wird die Anmeldung storniert, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühr besteht.
Anmeldemodalitäten
Online gemäß den Anweisungen auf der Website www.tuscanycrossing.com
Anmeldungen
Die Anmeldefrist beginnt am 1. Juli 2026 und endet am 4. April 2027 oder sobald die von der Organisation festgelegte maximale Teilnehmerzahl erreicht ist. Die Organisation behält sich das Recht vor, die Anzahl der verfügbaren Startplätze auf die verschiedenen Distanzen verteilt zu begrenzen, zu erhöhen oder neu zu verteilen, je nach organisatorischen, logistischen und sicherheitstechnischen Erfordernissen oder den erteilten Genehmigungen. Die Organisation behält sich zudem das Recht vor, die Anmeldefrist vorzeitig zu beenden, sollte sie dies für angemessen halten.
Etwaige Wartelisten, zusätzliche Startkontingente oder außerordentliche Startnummernvergaben werden ausschließlich nach Ermessen der Organisation gehandhabt.
PREISE
WETTBEWERB Bis zum 30.08.2026 ab dem 01.10.2026 ab dem 01.01.2027 ab dem 01.03.2027
TC100M 160 km 145,00 € *160,00 € **170,00 € ***180,00 €
TC100K 103 km 90,00 € *105,00 € **120,00 € ***130,00 €
TC50K 53 km 55,00 € *65,00 € **75,00 € ***85,00 €
TC15K 15 km 15,00 € *20,00 € **25,00 € ***30,00 €
WALK
Wanderung 103 km € 85,00 *€ 95,00 **€ 110,00 *** € 120,00
Wanderung 53 km € 40,00 *€ 55,00 **€ 65,00 ***€ 75,00
Wanderung 15 km € 15,00 *€ 20,00 **€ 22,00 ***€ 25,00
Rücktritt von der Teilnahme und Teilrückerstattungen
Falls eine Teilnahme nicht möglich ist, muss der Rücktritt per E-Mail an die Adresse info@tuscanycrossing.com mitgeteilt werden.
Es gelten folgende Rückerstattungsbedingungen:
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Stornierung bis zum 31.12.2026: Rückerstattung von 70 % der Anmeldegebühr;
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Stornierung bis zum 14.03.2027: Rückerstattung von 50 % der Anmeldegebühr;
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Stornierung ab dem 15.03.2027 bis zum Anmeldeschluss: keine Rückerstattung. Auf Antrag des Teilnehmers kann eine Gutschrift in Höhe von 50 % der gezahlten Anmeldegebühr gewährt werden, die ausschließlich für die nächste Ausgabe des Tuscany Crossing verwendet werden kann. Eine eventuell gewährte Gutschrift ist nicht übertragbar, nicht in Bargeld umwandelbar und darf ausschließlich von dem für die nächste Ausgabe der Veranstaltung angemeldeten Teilnehmer genutzt werden.
Die Rückerstattung der Gebühren erfolgt, abzüglich etwaiger Bank- und Bearbeitungsgebühren, bis zum 31. August 2027.
Die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist bis zum 31. März 2027 zulässig, vorbehaltlich der Zahlung von 15,00 € für Verwaltungsgebühren und der Benachrichtigung der Organisation. Der neue Teilnehmer muss die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen und den Anmeldevorgang bis zu dem von der Organisation angegebenen Datum abschließen.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen, gesundheitlichen Notfällen, Anordnungen der zuständigen Behörden oder anderer Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Organisation liegen, wird keine Rückerstattung der Anmeldegebühr garantiert.
Die Organisation kann nach eigenem Ermessen eine teilweise Rückerstattung und/oder eine Gutschrift gewähren, die für eine spätere Ausgabe der Veranstaltung einlösbar ist, wobei bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Kosten berücksichtigt werden.
Im Falle einer Aussetzung, Unterbrechung, Änderung der Strecke oder Absage des Rennens aus wetterbedingten, sicherheitsrelevanten oder sonstigen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Organisation liegen, besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Rückerstattung. Das Ziel der Organisation ist es jedoch, soweit möglich und im Rahmen der bereits entstandenen und nicht erstattungsfähigen Kosten, eine Gutschrift zu gewähren, die bei der nächsten Ausgabe der Veranstaltung eingelöst werden kann.
STARTPAKET
In der Anmeldegebühr für die Ultramarathon-Lauf- und Walking-Wettkämpfe ist Folgendes enthalten:
Startnummer
Betreuung und Verpflegung entlang der Strecke und im Ziel
Startpaket oder Erinnerungs-T-Shirt
Finisher-Preis
Essensgutschein
In der Anmeldegebühr für den 14-km-Lauf sind enthalten:
Startnummer
Betreuung und Verpflegung entlang der Strecke und im Ziel
Erinnerungs-T-Shirt oder eine Flasche Wein
Finisher-Preis
PREISE FÜR WETTBEWERBSLÄUFE
Es sind keine Geldpreise vorgesehen.
Die ersten 10 Männer und die ersten 10 Frauen werden prämiert. Die Siegerehrung findet am Samstag, den 18. April, bis spätestens 18:00 Uhr statt.
Die Preise werden unter keinen Umständen vorab versandt oder ausgehändigt.
Haftung
Die Teilnahme am Tuscany Crossing erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers, der erklärt, sich der Besonderheiten und Schwierigkeiten der Veranstaltung bewusst zu sein und über eine angemessene körperliche Vorbereitung zu verfügen, um diese zu bewältigen.
Der Athlet ist für seine körperliche Verfassung und die Beurteilung seiner Eignung zur Teilnahme an der Veranstaltung verantwortlich.
Sollte der Einsatz von Rettungsdiensten erforderlich werden, einschließlich des eventuellen Einsatzes von Spezialrettungsfahrzeugen oder Hubschraubern, gehen etwaige Kosten, die nicht vom Nationalen Gesundheitsdienst oder anderen Versicherungen übernommen werden, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu Lasten des Teilnehmers.
Unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen lehnt die Organisation jegliche Haftung für Schäden, Diebstähle, Verluste oder Ereignisse ab, die vor, während oder nach der Veranstaltung Personen, Tieren oder Sachen widerfahren können.
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, freiwillig an der Veranstaltung teilzunehmen und die mit dem Trailrunning und Ultratrailrunning in der Natur verbundenen Risiken auf sich zu nehmen.
Pflichtausrüstung
Alle Teilnehmer müssen die für ihre Distanz vorgeschriebene Pflichtausrüstung während der gesamten Dauer des Rennens mit sich führen.
Die Organisation kann Kontrollen der Pflichtausrüstung am Start, entlang der Strecke, an den Verpflegungsstellen, im Basislager und im Ziel durchführen.
Die Kontrollen können stichprobenartig bei jedem Teilnehmer durchgeführt werden.
Spezifische Kontrollen können bei den Athleten auf den Spitzenplätzen vor der endgültigen Bestätigung der Ranglisten durchgeführt werden.
Das Fehlen auch nur eines einzigen Elements der Pflichtausrüstung kann zu einer Zeitstrafe, Disqualifikation oder einer anderen von der Rennleitung festgelegten Sanktion führen.
Bei Verschlechterung der Wetterbedingungen oder aus besonderen Sicherheitsgründen kann die Organisation auch in den Stunden vor dem Start zusätzliche Pflichtausrüstung verlangen. Eventuelle Ergänzungen werden über die Website, per E-Mail, bei der Vorbesprechung oder über andere offizielle Kanäle bekannt gegeben.
Pflichtausrüstung – 100 Miglia und 103 km
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Mindest-Trinkvorratsmenge von 1 Liter
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Trinkrucksack oder zwei Trinkflaschen
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Eigenes Trinkgefäß
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Ausreichende Verpflegung
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Wasserdichte und winddichte Jacke
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Rettungsdecke
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Pfeife
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Aufgeladenes und funktionsfähiges Mobiltelefon
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Stirnlampe
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Ersatzakku oder zweite Lichtquelle
Pflichtausrüstung – 53 km
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Mindest-Trinkwasserreserve von 1 Liter
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Eigenes Trinkgefäß
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Ausreichende Verpflegung
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Wasserdichte und winddichte Jacke
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Rettungsdecke
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Pfeife
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Aufgeladenes und funktionsfähiges Mobiltelefon
Die Rennleitung kann je nach Wetterbedingungen oder spezifischen Sicherheitsanforderungen die Verwendung einer Stirnlampe vorschreiben.
Empfohlene Ausrüstung – 15 km
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Trinkwasserreserve
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Mobiltelefon
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Trailrunning-Schuhe
Für alle Distanzen dringend empfohlene Ausrüstung
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Mütze oder Bandana
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Handschuhe
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Trailrunning-Schuhe
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Ersatz-Stirnlampe
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Powerbank oder Ladesystem für das Mobiltelefon
Sicherheit und persönliche Selbstständigkeit sind ein wesentlicher Bestandteil des Geistes des Tuscany Crossing. Jeder Teilnehmer ist während der gesamten Veranstaltung für den ordnungsgemäßen Umgang mit seiner Ausrüstung verantwortlich.
Vertrautheit
Die Kenntnis der Strecke bietet während des Laufs körperliche und mentale Vorteile; achte darauf, die Schwierigkeiten gut zu studieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Abschnitten gewidmet werden, die du voraussichtlich im Dunkeln laufen wirst, wenn deine mentale und körperliche Energie möglicherweise nachlässt.
Nachtlauf
Bei Wettkämpfen, die Streckenabschnitte in den Nachtstunden beinhalten, ist die Verwendung einer Stirnlampe gemäß den Vorgaben der Liste der Pflichtausrüstung vorgeschrieben.
Die Organisation empfiehlt zudem, eine zweite Lichtquelle und/oder Ersatzbatterien mitzuführen, die für die voraussichtliche Dauer des Wettkampfs ausreichen.
Die Teilnehmer müssen vor dem Start die ordnungsgemäße Funktion ihrer Beleuchtungsausrüstung überprüfen.
Im Falle eines Ausfalls der Beleuchtung während des Rennens muss der Teilnehmer alle angemessenen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls andere Teilnehmer oder das Personal der Organisation um Hilfe bitten.
Das Weiterlaufen auf der Strecke ohne ausreichende Beleuchtung wird aus Sicherheitsgründen dringend abgeraten.
Wetter
Die Wetterbedingungen entlang der Strecke können im Verlauf der Veranstaltung erheblich schwanken und sich zwischen den verschiedenen Abschnitten der Strecke unterscheiden.
Die Temperaturen können von Werten nahe 0 °C in den Nachtstunden bis zu über 30 °C in den heißesten Stunden des Tages schwanken.
Jeder Teilnehmer muss ausreichend auf wechselnde Wetterbedingungen vorbereitet sein, darunter Regen, Wind, Kälte, intensive Hitze und plötzliche Wetterumschwünge.
Aus Sicherheitsgründen behält sich die Organisation das Recht vor, die Strecke, die Startzeiten, die Zeitkontrollen und die Pflichtausrüstung zu ändern oder die Veranstaltung auszusetzen bzw. abzubrechen, falls die Wetterbedingungen dies erforderlich machen.
Die Organisation kann zudem je nach den vorhergesagten Wetterbedingungen zusätzliche Pflichtausrüstung verlangen. Eventuelle Ergänzungen werden den Teilnehmern über die Website, per E-Mail, bei der Vorbesprechung oder über andere offizielle Kanäle spätestens vor dem Start der Veranstaltung mitgeteilt.
Überquerung von Flüssen und Bächen
Entlang der Strecke kann es zu Überquerungen von Flüssen, Bächen, Gräben oder anderen Wasserläufen kommen.
Diese Überquerungen müssen mit größter Vorsicht angegangen werden und dürfen nicht im Laufschritt durchgeführt werden.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Organisationspersonals zu folgen und gegebenenfalls vor Ort bereitgestellte Sicherheitsvorrichtungen zu nutzen.
Bei als gefährlich erachteten Bedingungen kann die Organisation den Überquerungsort ändern, Hilfssysteme bereitstellen, die Strecke umleiten oder den betroffenen Abschnitt sperren.
Die Sicherheit der Teilnehmer hat in jedem Fall Vorrang vor der Beibehaltung der ursprünglichen Strecke. Beschilderung und Orientierung
Die Strecke wird durch Pfeile, Absperrband, Wegweiser, Reflektoren und andere Hilfsmittel gekennzeichnet, die während der Einweisung vor dem Rennen erläutert werden.
Auf den Abschnitten, die bei Nacht zurückgelegt werden, werden spezielle reflektierende Elemente verwendet, um die Erkennung der Strecke zu erleichtern.
Die Organisation wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um eine angemessene Beschilderung der Strecke zu gewährleisten; dennoch ist jeder Teilnehmer verpflichtet, stets auf die Beschilderung zu achten und seine Position entlang der Strecke zu überprüfen.
Die offizielle GPS-Streckenführung wird auf der Website der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, vor dem Start die aktuellste Version herunterzuladen.
Änderungen an der Strecke können bis in die Tage unmittelbar vor dem Rennen aus Gründen der Sicherheit, aufgrund von Genehmigungen, zur Instandhaltung der Wege oder aus anderen organisatorischen Gründen vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, die endgültige Streckenführung in der Woche vor der Veranstaltung herunterzuladen.
Die von der Organisation bereitgestellte offizielle Beschilderung hat in jedem Fall Vorrang vor der GPS-Route.
Die Organisation kann nicht garantieren, dass die Beschilderung während der gesamten Dauer der Veranstaltung intakt bleibt; Vandalismus, Witterungseinflüsse oder Eingriffe Dritter könnten sie beschädigen oder entfernen.
Aus diesem Grund wird den Teilnehmern empfohlen, vorab das Roadbook, die Karten und die offizielle GPS-Route zu konsultieren.
Wechseltaschen
Die Organisation stellt einen Transportdienst für Wechseltaschen an den in den offiziellen Veranstaltungsunterlagen angegebenen Stellen zur Verfügung.
Die Taschen müssen an den von der Organisation vor dem Start mitgeteilten Orten und zu den angegebenen Zeiten abgegeben werden und müssen gut sichtbar die Startnummer des Teilnehmers tragen.
Pro Athlet ist an jeder vorgesehenen Abgabestelle nur eine Tasche zulässig.
Die Taschen müssen sicher verschlossen sein und Abmessungen aufweisen, die für den Transport durch die Organisation geeignet sind. Hartschalenbehälter, Pappkartons, Glasflaschen oder Materialien, die während des Transports zerbrechen, sich zersetzen oder andere Taschen beschädigen könnten, sind nicht zulässig.
Es ist verboten, verderbliche Lebensmittel, gefährliche Stoffe oder Wertsachen einzupacken. Die Organisation haftet nicht für Diebstahl, Verlust, Verzögerungen bei der Rückgabe oder Beschädigungen des Inhalts.
Die Taschen werden so bald wie möglich nach Schließung der betreffenden Abgabestellen zum Zielbereich oder an den von der Organisation angegebenen Ort gebracht.
Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, seine Tasche innerhalb der von der Organisation mitgeteilten Zeiten abzuholen. Taschen, die nicht innerhalb der festgelegten Frist abgeholt werden, können ohne Aufbewahrungspflicht entsorgt werden.
Die Organisation behält sich das Recht vor, den Inhalt der Taschen aus Sicherheitsgründen zu überprüfen.
Rückzug vom Wettkampf
Ein Teilnehmer, der sich aus dem Wettkampf zurückziehen möchte, muss dies so schnell wie möglich dem Personal der Organisation an der nächstgelegenen Verpflegungsstation, am Checkpoint oder an der Kontrollstelle mitteilen.
Bei einem Wettkampf mit GPS-Tracking-System muss der ausgeschiedene Teilnehmer zudem das Gerät gemäß den Anweisungen der Organisation zurückgeben.
Erfolgt der Rückzug an einer Stelle, die für Rettungs- oder Hilfsfahrzeuge nicht erreichbar ist, muss der Teilnehmer – außer in medizinischen Notfällen – selbstständig die nächstgelegene Hilfsstation erreichen.
Die Organisation wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die ausgeschiedenen Teilnehmer zum Zielbereich oder zu einem vorab festgelegten Sammelpunkt zu befördern. Je nach Position auf der Strecke, den Wetterbedingungen und den Sicherheitsprioritäten kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.
Die medizinische Versorgung und die Sicherheit der noch im Rennen befindlichen Teilnehmer haben stets Vorrang vor dem Transport der ausgeschiedenen Teilnehmer.
Die Kontroll- und Verpflegungsstationen stellen ihren Betrieb ein, sobald der Schlusswagen vorbeigefahren ist oder die für die Zeitkontrollpunkte vorgesehene Schließzeit erreicht ist.
Ein Teilnehmer, der das Rennen aufgibt, ohne die Organisation zu informieren, kann als vermisst gelten, was die Aktivierung der in den Sicherheitsprotokollen der Veranstaltung vorgesehenen Such- und Rettungsmaßnahmen zur Folge hat.
Verhaltensregeln während des Rennens
Das Tuscany Crossing findet auf Wanderwegen, Schotterwegen und Strecken statt, die für den normalen Straßenverkehr freigegeben sind.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung, die Sicherheitsvorschriften und die Anweisungen des Organisationspersonals einzuhalten sowie sich gegenüber Anwohnern, Wanderern, Touristen, Landwirten, Autofahrern und anderen Teilnehmern korrekt und respektvoll zu verhalten.
Die entlang der Strecke anwesenden Freiwilligen und Mitarbeiter sind nicht befugt, den Fahrzeugverkehr zu unterbrechen oder zu regeln. Jeder Teilnehmer ist daher selbst für seine Sicherheit an Kreuzungen und auf für den Verkehr freigegebenen Abschnitten verantwortlich.
Jede Form von unsportlichem, beleidigendem oder respektlosem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Freiwilligen, Sanitätern, Mitarbeitern der Organisation oder Personen entlang der Strecke kann zu Strafen oder zur Disqualifikation führen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, jeder Person in Not oder Gefahr, der er entlang der Strecke begegnet, Hilfe zu leisten und so schnell wie möglich das Organisationspersonal oder die Rettungsdienste zu benachrichtigen.
Die Unterlassung von Hilfeleistung oder die unterlassene Benachrichtigung der Organisation bei Vorliegen einer offensichtlichen Gefahr kann zur Disqualifikation von der Veranstaltung führen.
Sollte ein Teilnehmer einer Person in Not Hilfe leisten, kann die Rennleitung eine eventuelle Zeitgutschrift für die zur Hilfeleistung aufgewendete Zeit in Betracht ziehen.
Die Sicherheit der Personen hat stets Vorrang vor dem sportlichen Ergebnis.
Freiwillige
Das Tuscany Crossing wird durch den wertvollen Einsatz von Hunderten von Freiwilligen ermöglicht, die vor, während und nach der Veranstaltung im Einsatz sind.
Die Freiwilligen sind ein wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung und widmen ihre Zeit, Leidenschaft und Energie, um den Teilnehmern Hilfe und Sicherheit zu gewährleisten.
Die Organisation bittet alle Teilnehmer, mit dem auf der Strecke anwesenden Personal zusammenzuarbeiten und ihnen gegenüber eine respektvolle und dankbare Haltung einzunehmen.
Ohne ihren Beitrag könnten Veranstaltungen wie das Tuscany Crossing nicht stattfinden.
Der Respekt gegenüber Menschen, der Umwelt und den Wettkampfregeln ist ein wesentlicher Bestandteil des Geistes der Veranstaltung.
Versicherung
Die Organisation schließt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften eine Haftpflichtversicherung (RCT) ab, die für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung gültig ist.
Dieser Versicherungsschutz betrifft ausschließlich die Haftung der Organisation und ersetzt in keiner Weise den persönlichen Versicherungsschutz der Teilnehmer.
Die Organisation empfiehlt allen Teilnehmern, sich zu vergewissern, dass sie durch eine eigene persönliche Versicherung für Unfälle, medizinische Versorgung, Such- und Rettungsmaßnahmen, Reise, Stornierung und Rücktransport mit Spezialfahrzeugen angemessen abgesichert sind, einschließlich des eventuellen Einsatzes eines Rettungshubschraubers, sofern dies nach den geltenden Vorschriften vorgesehen ist.
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers, der verpflichtet ist, die Angemessenheit seines Versicherungsschutzes in Bezug auf die gewählte Distanz und die Merkmale des Wettkampfs selbstständig zu beurteilen.
Bildrechte
Mit der Anmeldung zum Tuscany Crossing ermächtigt der Teilnehmer die Organisation und die von ihr beauftragten Stellen ausdrücklich, Fotos, Videoaufnahmen, Bilder und Tonaufnahmen zu verwenden, die im Rahmen der Veranstaltung entstanden sind und auf denen er zu sehen ist.
Dieses Material darf unentgeltlich für institutionelle, informative, werbliche, redaktionelle und publizistische Zwecke im Zusammenhang mit dem Tuscany Crossing auf allen gedruckten, digitalen, audiovisuellen, Web- und Social-Media-Trägern ohne territoriale Beschränkungen und für den nach geltendem Recht maximal zulässigen Zeitraum verwendet werden.
Die Verwendung der Bilder erfolgt unter Wahrung der Würde der Person und unter Einhaltung der Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze.
Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung und der Zahlung der Teilnahmegebühr erklärt der Teilnehmer, dass er die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und vollständig sowie vorbehaltlos akzeptiert hat.
Der Teilnehmer erklärt ferner, dass er sich der Besonderheiten der Veranstaltung, der Schwierigkeiten der Strecke sowie der Risiken bewusst ist, die mit dem Trailrunning und Ultratrailrunning in der Natur verbunden sind, und dass er auf eigene Verantwortung teilnimmt.
Soweit in diesem Reglement nicht ausdrücklich vorgesehen, sind die Entscheidungen der Rennleitung und der Organisation endgültig und bindend.
Regeln des Tuscany Crossing
Ziel dieses Reglements ist es, den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettkampfs, die Sicherheit der Teilnehmer, den Schutz der Umwelt sowie faire Wettkampfbedingungen für alle Teilnehmer zu gewährleisten.
Die Teilnahme am Tuscany Crossing setzt die vollständige Anerkennung dieser Regeln, der offiziellen Mitteilungen der Organisation, der Anweisungen des Rennleiters sowie der während des Briefings vor dem Rennen gegebenen Hinweise voraus.
Verstöße gegen die in diesen Regeln enthaltenen Bestimmungen können zu Strafen, Disqualifikation, Ausschluss aus den Wertungen, Ausschluss von der Siegerehrung oder zum Ausschluss von der Teilnahme an zukünftigen Ausgaben der Veranstaltung führen.
Startnummer
Die offizielle Startnummer muss während der gesamten Dauer des Rennens gut sichtbar auf der Vorderseite des Körpers getragen und auf einfache Aufforderung des Organisationspersonals vorgezeigt werden.
Strecke
Die Teilnehmer dürfen ausschließlich der offiziell ausgeschilderten Strecke folgen.
Wer versehentlich die Strecke verlässt, muss an die genaue Stelle zurückkehren, an der er sie verlassen hat, bevor er das Rennen fortsetzt.
Das absichtliche Verlassen der offiziellen Strecke mit dem Ziel, die Strecke abzukürzen, führt zur Disqualifikation.
Externe Unterstützung
Externe Unterstützung ist ausschließlich in den Verpflegungsbereichen und in den gegebenenfalls von der Organisation ausgewiesenen Bereichen gestattet.
Begleitpersonen müssen sich in einem Umkreis von maximal 150 Metern um die zugelassenen Bereiche aufhalten.
Jede Form von externer Unterstützung außerhalb der zugelassenen Bereiche ist verboten, außer in medizinischen Notfällen.
Die Verwendung von Wanderstöcken ist erlaubt.
Kontrollpunkte
Jeder Teilnehmer muss alle von der Organisation eingerichteten Kontrollpunkte passieren.
Das Auslassen eines Kontrollpunkts führt zur Disqualifikation.
Sicherheit und medizinische Kontrollen
Das offizielle medizinische und sanitäre Personal der Veranstaltung kann nach eigenem, unanfechtbarem Ermessen jeden Teilnehmer vom Wettkampf ausschließen, der als nicht fähig erachtet wird, weiterzulaufen.
Rettungskräfte und medizinisches Personal sind berechtigt, Teilnehmer, die als gefährdet eingestuft werden, mit den als am besten geeignet erachteten Mitteln zu evakuieren.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit dem medizinischen Personal zusammenzuarbeiten und korrekte Angaben zu seinem Gesundheitszustand sowie zu eventuellen laufenden Behandlungen zu machen.
Die Weigerung, mit dem medizinischen Personal zusammenzuarbeiten, kann zur Disqualifikation führen.
Sportliches Verhalten
Die Teilnehmer müssen sich korrekt, respektvoll und im Einklang mit den Grundsätzen der sportlichen Fairness verhalten.
Unsportliches, beleidigendes oder gefährliches Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Freiwilligen, medizinischem Personal, Mitarbeitern der Organisation und Personen entlang der Strecke ist verboten.
Das Rauchen ist in den Verpflegungsbereichen und an den Checkpoints verboten.
Wertung
Als offizielle Finisher gelten ausschließlich diejenigen Teilnehmer, die die Strecke innerhalb der vorgesehenen Höchstzeiten und unter Einhaltung dieser Regeln absolvieren.
Anti-Doping
Das Tuscany Crossing hält sich an die Anti-Doping-Grundsätze und -Vorschriften der World Anti-Doping Agency (WADA), von World Athletics und der zuständigen Sportverbände.
Athleten, gegen die derzeit eine Anti-Doping-Sperre verhängt ist, werden nicht zugelassen.
Die Weigerung, sich den von den zuständigen Behörden vorgesehenen Anti-Doping-Kontrollen zu unterziehen, führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Änderungen aus Sicherheitsgründen
Bei widrigen Wetterbedingungen, Wetterwarnungen, Sicherheitsproblemen, Anordnungen der zuständigen Behörden oder anderen außergewöhnlichen Umständen kann die Organisation die Strecke, die Zeitkontrollen, die vorgeschriebene Ausrüstung und die Startzeiten ändern oder die Veranstaltung aussetzen bzw. abbrechen.
Die von der Organisation aus Sicherheitsgründen getroffenen Entscheidungen sind endgültig und unanfechtbar.
Einsprüche
Etwaige Einsprüche bezüglich der Wertung, des Rennverlaufs oder mutmaßlicher Verstöße gegen die Regeln müssen innerhalb von 30 Minuten nach Veröffentlichung der vorläufigen Wertungen schriftlich beim Rennleiter eingereicht werden.
Der Einspruch muss den Namen des Einspruchsführers, die Startnummer, eine detaillierte Beschreibung des Sachverhalts sowie alle für die Beurteilung relevanten Informationen enthalten.
Die Rennleitung kann Zeugenaussagen einholen, die Zeitmessdaten überprüfen, die GPS-Aufzeichnungen einsehen und alle weiteren Informationen sammeln, die für die Entscheidung als nützlich erachtet werden.
Die Rennleitung trifft nach Anhörung der gegebenenfalls betroffenen Personen und der Rennkommissare eine Entscheidung, die den Betroffenen mitgeteilt wird.
Die Entscheidungen der Rennleitung sind endgültig und können während der Veranstaltung nicht angefochten werden.
Soweit in diesem Reglement nicht ausdrücklich vorgesehen, liegt die endgültige Entscheidung beim Rennleiter, der von den Rennkommissaren und den UISP-Schiedsrichtern unterstützt wird.
Der Rennleiter des Tuscany Crossing wird vom Organisationskomitee ernannt.