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Wandervorschriften

Die Sportveranstaltung mit dem Namen „Tuscany Crossing/Il Cammino della

Valdorcia” ist NICHT WETTBEWERBSORIENTIERT.

Es handelt sich um einen nicht wettbewerbsorientierten Lauf über Strecken von 103, 53 und 14 km.

Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft der Gemeinde Castiglione d'Orcia. In Zusammenarbeit mit Freiwilligenverbänden und öffentlichen Hilfsdiensten des Val d'Orcia.

Die Veranstaltung fällt unter die Freizeit- und Sportaktivitäten gemäß Regionalgesetz Nr. 35 vom 09.07.2003, Absatz 4 und 5.

Die Organisation der Veranstaltung obliegt dem ASD SIENARUNNERS, einem Amateursportverein. Die „TC” findet im Süden der Toskana im Parco Della Val d’Orcia (UNESCO-Weltkulturerbe) statt.

  • Der 103 km lange Lauf beginnt um 24:00 Uhr am Freitag, den 17. April 2026, in Castiglione d'Orcia. Die Teilnehmer müssen das Ziel innerhalb von 27 Stunden erreichen, um einen Finisher-Preis zu erhalten.

  • Der 53 km lange Lauf beginnt um 24:00 Uhr am Freitag, den 17. April 2026, in Castiglione d'Orcia.

  • Die Teilnehmer müssen das Ziel innerhalb von 16 Stunden erreichen, um eine Finisher-Auszeichnung zu erhalten.

  • Die 14 km lange Wanderung beginnt am Samstag, 18. April 2026, um 9:15 Uhr in Castiglione d'Orcia. Die Teilnehmer müssen das Ziel innerhalb von 6 Stunden erreichen, um eine Finisher-Auszeichnung zu erhalten.

Alle Teilnehmer müssen sich strikt an die Regeln und die Einweisung vor der Veranstaltung halten, um für die Auszeichnung in Frage zu kommen.

Die Strecke verläuft größtenteils durch typisch toskanische Landschaften, wobei der größte Teil auf unbefestigten Wegen, Pfaden und asphaltierten Straßen mit einem Anteil von weniger als 20 % führt und durch die schönsten Orte des Valdorcia führt.

 

ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG

103 km Walk

Sportliche Aktivität mit besonderer und hoher kardiovaskulärer Belastung

Die Bescheinigung für sportliche Aktivitäten mit besonderer und hoher kardiovaskulärer Belastung ist durch das Ministerialdekret vom 24. April 2013 geregelt.

Diese Bescheinigung bezieht sich auf „nicht registrierte” Personen, die an nicht wettkampforientierten oder spielerisch-motorischen Veranstaltungen wie Laufveranstaltungen mit einer Länge von mehr als 20 km, Radmarathons, Schwimmwettkämpfen, Skilanglauf oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, die von Sportverbänden, assoziierten Sportdisziplinen und Sportförderungsorganisationen unterstützt werden.

Die Bescheinigungen können von Fachärzten für Sportmedizin, Allgemeinmedizinern und frei gewählten Kinderärzten, beschränkt auf ihre Patienten, auf einem speziellen, vordefinierten und unveränderlichen Formular gemäß Anhang D des oben genannten Ministerialdekrets vom 24. April 2013 ausgestellt werden.

Das Untersuchungsprotokoll

Die ärztliche Untersuchung muss unbedingt Folgendes umfassen: Messung des

Blutdrucks; Basis-Elektrokardiogramm, Stufentest oder ein Ergometrietest mit Überwachung der Herzaktivität;

sonstige Untersuchungen, die nach Ansicht des Arztes für nützlich und angemessen erachtet werden;

alle entsprechenden Unterlagen müssen mindestens 1 Jahr lang aufbewahrt werden.

Darüber hinaus sind ärztliche Bescheinigungen für Wettkämpfe in der Leichtathletik gültig.

 

Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen ärztlichen Attests sein, das im privaten Bereich der Website hochgeladen, per E-Mail übermittelt oder bei der Startnummernausgabe direkt abgegeben werden muss. Andernfalls wird die Anmeldung ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühr storniert.

Anmelden können sich volljährige Personen, die sich bewusst sind, dass es sich um eine Veranstaltung in Eigenverantwortung handelt, auch wenn entlang der Strecke Verpflegungsstellen vorhanden sind.

Die Teilnehmer müssen die Länge und die Besonderheiten der Strecke, die sich wesentlich von anderen Wanderungen unterscheidet, zur Kenntnis nehmen und sich bewusst sein, dass ihre Teilnahme eine hohe körperliche Vorbereitung erfordert, um Situationen zu meistern, die ein hohes Maß an körperlicher und psychischer Selbstständigkeit erfordern, da die scheinbar sanften Hügel der Toskana

sich bewusst, dass die Teilnahme eine hohe körperliche Vorbereitung erfordert, um Situationen zu meistern, die ein hohes Maß an körperlicher und psychischer Selbstständigkeit erfordern, da die scheinbar sanften Hügel der Toskana, obwohl schön, unerbittlich in ihrer Herausforderung und gnadenlos gegenüber Unvorbereiteten sind

 

• 53 km – Voraussetzungen für die Anmeldung

 

ÄRZTLICHES ATTEST

 

Sportliche Aktivitäten mit besonderer und hoher kardiovaskulärer Belastung

Die Bescheinigung für sportliche Aktivitäten mit besonderer und hoher kardiovaskulärer Belastung ist durch das Ministerialdekret vom 24. April 2013 geregelt.

Diese Bescheinigung bezieht sich auf „nicht registrierte” Personen, die an nicht wettkampforientierten oder spielerisch-motorischen Veranstaltungen wie Laufveranstaltungen mit einer Länge von mehr als 20 km, Radmarathons, Schwimmwettbewerben, Skilanglauf oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, die von Sportverbänden, assoziierten Sportdisziplinen und Sportförderungsorganisationen unterstützt werden.

Die Bescheinigungen können von Fachärzten für Sportmedizin, Allgemeinmedizinern und frei gewählten Kinderärzten, beschränkt auf ihre Patienten, auf einem speziellen, vordefinierten und unveränderlichen Formular gemäß Anhang D des oben genannten Ministerialdekrets vom 24. April 2013 ausgestellt werden.

Das Untersuchungsprotokoll

Die ärztliche Untersuchung muss unbedingt Folgendes umfassen: Messung des Blutdrucks; Basis-Elektrokardiogramm,

Stufentest oder ein Ergometrietest mit Überwachung der Herzaktivität;

weitere Untersuchungen, die nach Ansicht des Arztes für nützlich und angemessen erachtet werden;

alle entsprechenden Unterlagen müssen mindestens 1 Jahr lang aufbewahrt werden.

Darüber hinaus sind ärztliche Atteste für Wettkämpfe in der Leichtathletik gültig.

Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen ärztlichen Attests sein, das im privaten Bereich der Website hochgeladen, per E-Mail übermittelt oder bei der Startnummernausgabe direkt vorgelegt werden muss. Andernfalls wird die Anmeldung ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühr storniert.

Anmelden können sich volljährige Personen, die über ein mindestens bis zum 13. April 2025 gültiges Sporttauglichkeitszeugnis verfügen und sich bewusst sind, dass es sich um eine Veranstaltung in Eigenverantwortung handelt, auch wenn entlang der Strecke Verpflegungsstellen vorhanden sind.

Die Teilnehmer müssen sich der Länge und der Besonderheiten der Strecke bewusst sein, die sich wesentlich von anderen Wanderungen unterscheidet, und sich darüber im Klaren sein, dass die Teilnahme eine gute körperliche Vorbereitung erfordert, um Situationen zu meistern, die ein hohes Maß an körperlicher und psychischer Selbstständigkeit erfordern, da die scheinbar sanften Hügel der Toskana, obwohl schön, eine unerbittliche Herausforderung darstellen und für schlecht vorbereitete Teilnehmer unerbittlich sind.

 

Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines Attests über die Eignung zur Ausübung nicht wettkampforientierter Sportarten oder eines höheren Attests sein, das im privaten Bereich der Website hochgeladen, per E-Mail übermittelt oder bei der Abholung der Startnummer direkt vorgelegt werden muss. Andernfalls wird die Anmeldung ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühr storniert.

• 14 km – Voraussetzungen für die Anmeldung

 

Die Teilnehmer müssen in einwandfreier gesundheitlicher und psychophysischer Verfassung sein, um

die Länge der Strecke bewältigen zu können. Eventuelle und besondere Erkrankungen

müssen der Organisation bei der Anmeldung per E-Mail offiziell mitgeteilt werden.

 

Die Anmeldung eines Minderjährigen kann durch einen Erwachsenen mit elterlicher Sorge oder einer vorübergehend übertragenen elterlichen Sorge erfolgen. Dieser Erwachsene übernimmt mit der Anmeldung die Verantwortung für die Beaufsichtigung und begleitet den Minderjährigen während der Veranstaltung und fungiert als Ansprechpartner für die Organisation in allen Fragen, die den Minderjährigen betreffen.

 

Anmeldung für die Wanderungen

 

Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Online-Anmeldung möglich, solange Plätze verfügbar sind.

Die Altersgrenze liegt bei 12 Jahren in Begleitung der Eltern für die Strecke von 14 km

und bei 18 Jahren für die Strecken von 103 und 53 km.

PREISE WALK

 

ab 01.07.24 ab 01.01.25 ab 01.03.25

Wanderung 103 km *€ 90,00 **€ 100,00 ***€ 115,00

Wanderung 53 km *€ 55,00 **€ 65,00 ***€ 70,00

Wanderung 14 km *€ 15,00 **€ 20,00 ***€ 25,00

 

In der Anmeldegebühr enthalten sind:

Startnummer

Betreuung und Verpflegung entlang der Strecke und nach dem Wettkampf

Startpaket oder Funktionsshirt als Andenken

Finisher-Preis

Gutschein für die Pasta-Party für die Strecken 53 und 103 km

ANMELDESCHLUSS

Die Online-Anmeldungen und Anmeldungen an den Vorverkaufsstellen werden am 10.04.2026 oder bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl von 200 Anmeldungen für die 14 km, 200 Anmeldungen für die 53 km und 200 Anmeldungen für die 103 km oder bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl von 1000 Teilnehmern für alle Distanzen geschlossen.

RÜCKTRITT UND RÜCKERSTATTUNG

Bei Verhinderung muss der Rücktritt per E-Mail an

info@tuscanycrossing.com mitgeteilt werden.

Es sind folgende Rückerstattungsmodalitäten vorgesehen:

- Rücktritt bis zum 31.12.2025: Rückerstattung von 70 % der Teilnahmegebühr

- Rücktritt bis zum 31.03.2026: Rückerstattung von 50 % der Teilnahmegebühr

- Rücktritt nach dem 15.03.2026: keine Rückerstattung

Die Rückerstattung der Teilnahmegebühr, abzüglich der Bankgebühren, erfolgt bis zum 31. August 2025

auf die bei der Stornierung angegebene Weise.

Die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist nach Zahlung eines Aufpreises von

10,00 € für Verwaltungsgebühren nach vorheriger Mitteilung bis zum 31. März 2025

Im Falle einer Absage des Wettkampfs aus Gründen höherer Gewalt bis zu 10 Tage vor

der Veranstaltung behält sich die Organisation das Recht vor, einen Prozentsatz in Höhe von 50 % der

bezahlten Anmeldegebühr zurückzuerstatten oder die Anmeldung auf den vom Organisationskomitee festgelegten späteren Termin zu übertragen

. Dieser Prozentsatz ist durch die zahlreichen Kosten gerechtfertigt, die der Veranstalter

bereits getätigt hat und die nicht erstattet werden können.

Sollte der Lauf aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, abgesagt und/oder nicht durchgeführt werden,

einschließlich der Entziehung der Genehmigung durch die zuständigen Behörden

vom Organisationskomitee oder anderen Mitorganisatoren, auch nicht als Erstattung der bereits entstandenen

und noch entstehenden Kosten, da die Unterzeichnung der Anmeldung auch

als Verzicht auf jegliche Schadensersatzansprüche und/oder Entschädigungsansprüche und/oder

jegliche Ansprüche auf Ersatz und/oder Befriedigung eines etwaigen Vermögensschadens gilt, der

, die entstanden sind oder entstehen werden.

 

Verzicht auf die Teilnahme und Teilrückerstattungen

 

Im Falle der Verhinderung muss der Verzicht per E-Mail an info@tuscanycrossing.com mitgeteilt werden.

Es sind folgende Rückerstattungsmodalitäten vorgesehen:

  • Verzicht bis zum 31.12.2025: Rückerstattung von 70 % der Teilnahmegebühr

  • Verzicht bis zum 15.03.2026: Rückerstattung von 50 % des Beitrags

  • Verzicht nach dem 16.03.2026: keine Rückerstattung

Die Rückerstattung des Beitrags, abzüglich der Bankgebühren, erfolgt bis zum 31. August 2026 auf die zum Zeitpunkt des Verzichts angegebene Weise.

Die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 10,00 € nach vorheriger Mitteilung bis zum 31. März 2026 möglich.

 

Im Falle einer Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt bis zu 10 Tagen vor der Veranstaltung behält sich die Organisation das Recht vor, einen Prozentsatz in Höhe von 50 % der gezahlten Anmeldegebühr zu erstatten oder die Anmeldung auf den vom Organisationskomitee festgelegten nächsten Termin zu übertragen. Dieser Prozentsatz ist durch die zahlreichen Kosten gerechtfertigt, die der Organisation bereits entstanden sind und die nicht erstattet werden können. Bei Unterbrechung oder Absage der Veranstaltung aufgrund von Wetterbedingungen oder aus anderen Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

ALLGEMEINE REGELN

Hunde dürfen mitgebracht werden, sofern sie an der Leine geführt werden und unter der Verantwortung des angemeldeten Teilnehmers stehen.

Das Laufen ist verboten und wird mit dem Ausschluss von der Veranstaltung und der Einziehung der Startnummer durch das zuständige Personal geahndet.

Es ist verboten, vor dem offiziellen Start der Veranstaltung zu starten, da die Sicherheit auf der Strecke nicht gewährleistet ist. Bei Verstößen behält sich die Organisation das Recht vor, die Startnummer einzuziehen.

Verhaltensregeln: Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll gegenüber Wanderern, Touristen und Autofahrern. Die Strecke ist nicht für den Verkehr gesperrt, und die Läufer müssen die Verkehrsregeln einhalten. Die Freiwilligen an der Strecke sind nicht befugt, Autos anzuhalten.

Freiwillige: Über 300 engagierte Freiwillige helfen bei dieser Veranstaltung. Sie sind das Herzstück der Veranstaltung und werden alles tun, um Ihren Tag zu einem Erfolg zu machen. Viele von ihnen verbringen mehr Stunden auf der Strecke als die Teilnehmer selbst. Bitte seien Sie höflich und denken Sie daran, ihnen zu danken. Ohne die Freiwilligen gäbe es keine Veranstaltungen wie den TUSCANY CROSSING.

Obligatorische Ausrüstung für die 103/53 km

  • 1 Liter Wasserreserve.

  • Wasserrucksack oder zwei Trinkflaschen.

  • Energieriegel oder gleichwertige Nahrungsmittel.

  • Wasserdichte Windjacke

  • Notfalltuch

  • Stirnlampe mit Ersatzbatterie

  • Obligatorisches ärztliches Attest

  • Aufgeladenes Mobiltelefon

Die Verwendung der folgenden Ausrüstung wird dringend empfohlen:

  • Mütze oder Bandana und Handschuhe

  • Trail-Schuhe

  • Ersatz-Stirnlampe

  • Trekkingstöcke sind erlaubt.

Obligatorische Ausrüstung für die 14 km

  • Wasserreserve 1/2 Liter.

  • Wasserrucksack oder Trinkflasche.

  • Energieriegel oder gleichwertige Nahrungsmittel.

  • Aufgeladenes Mobiltelefon

Die Verwendung der folgenden Ausrüstung wird dringend empfohlen:

  • Wasserdichte Windjacke

  • Mütze oder Bandana und Handschuhe

  • Trailschuhe

  • Ärztliches Attest

STARTNUMMERNABHOLUNG

Ab Freitag, 17. April, 10:00 Uhr in Castiglione d’Orcia

 

 

Haftung

 

Der Teilnehmer entbindet die Organisation von jeglicher Haftung für medizinische Probleme, die ihm vor, während und nach dem Lauf entstehen könnten, da er über die ihn betreffenden medizinischen Kontraindikationen informiert wurde.

 

Sollte die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes 118, einschließlich eines Hubschraubers, erforderlich werden, können die Kosten für den Einsatz von Einrichtungen außerhalb der Organisation vor, während und nach dem Lauf nicht der Organisation angelastet werden.

 

Der Athlet nimmt auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teil und entbindet den Veranstalter von jeglicher Haftung für Schäden, die vor, während und nach der Veranstaltung an Personen, Tieren oder Sachen entstehen oder von diesen verursacht werden.

 

Vertrautheit: Die Kenntnis der Strecke bietet physische und mentale Vorteile während des Laufs. Achten Sie darauf, die Schwierigkeiten gut zu studieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Abschnitten gewidmet werden, die Sie voraussichtlich im Dunkeln laufen werden, wenn Ihre mentale und physische Energie möglicherweise nachlässt.

 

Nachtveranstaltung: Bei Wettkämpfen, bei denen ein Großteil der Veranstaltung nachts stattfindet, ist es ratsam, zusätzlich zur vorgeschriebenen Beleuchtung eine zweite Lampe und Ersatzbatterien mitzuführen. Wenn die Beleuchtung ausfällt, warten Sie auf einen anderen Teilnehmer mit einer Lampe.

 

Wetter: Da die Temperaturen während der Veranstaltung zwischen 0° und 30° Grad schwanken können, müssen die Teilnehmer auf beide Extreme vorbereitet sein. Die Wetterbedingungen sind unvorhersehbar und können sich schnell ändern.

 

Flussüberquerung: Auf der Strecke müssen die Teilnehmer Flüsse und Bäche durchwaten, die Durchquerung ist gefährlich. Am Tag der Veranstaltung wird ein Führungsseil über den Fluss gespannt und Personal steht zur Unterstützung bereit.

 

Beschilderung: Die Streckenmarkierungen bestehen aus Absperrband, Pfeilen und anderen Zeichen, die vor dem Start bekannt gegeben werden. Außerdem werden für die Dunkelheit reflektierende Markierungen an der Strecke angebracht. Das Personal bemüht sich, eine gut markierte Strecke zu gewährleisten, dennoch müssen die Teilnehmer stets wachsam bleiben.

 

Gelegentlich können Personen, die nicht mit der Veranstaltung in Verbindung stehen, die Markierungen verändern oder entfernen.

Eine gute Kenntnis der Strecke, des Roadbooks und der GPS-Route ist für die Teilnehmer von unschätzbarem Wert.

Wechselbeutel (103 km): Die Veranstaltungsleitung sorgt für den Transport der Wechselbeutel zu den auf der Karte angegebenen Positionen. Dieser Service wird zur Unterstützung der Teilnehmer angeboten. Teilnehmer, die über eine angemessene Unterstützung verfügen, werden gebeten, unsere Freiwilligen nicht mit unnötigen Taschen zu belasten. Die Taschen müssen sicher verschlossen, deutlich mit der Startnummer gekennzeichnet und vor dem Start an der für jeden Checkpoint festgelegten Sammelstelle abgegeben werden. Die Wechselbeutel müssen durch eine Öffnung von 40 cm passen. Pro Versorgungsstation, die sich bei km 60 und km 114 befindet, ist nur eine Tasche erlaubt. Bitte verwenden Sie keine Papiertüten, Schuhkartons oder andere Gegenstände aus papierähnlichen Materialien. Diese können leicht nass werden. Die Teilnehmer dürfen keine verderblichen Gegenstände in ihren Taschen lassen. Legen Sie KEINE Glasflaschen in die Wechselbeutel.

 

Die Taschen werden so schnell wie möglich an das TUSCANY-Zentrum zurückgegeben. Jeder Läufer ist selbst dafür verantwortlich, seine Taschen abzuholen. Wenn Sie Ihre Taschen nicht abholen können, bitten Sie jemanden, dies für Sie zu tun. Die Sammeltaschen müssen bis Sonntag um 10:00 Uhr abgeholt werden. Nach der Veranstaltung zurückgelassene Taschen können entsorgt werden. Lassen Sie keine Wertsachen in Ihren Taschen zurück. Das Organisationskomitee haftet nicht für verlorene oder beschädigte Sammeltaschen und deren Inhalt.

 

Abholung: Wenn Sie die Veranstaltung an einem Ort verlassen müssen, an dem keine Hilfe verfügbar ist, werden wir alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Sie zum Ziel oder zum nächsten noch in Betrieb befindlichen Hauptkontrollpunkt zu bringen, insbesondere wenn Sie medizinische Versorgung benötigen. In Nicht-Notfällen kann es mehrere Stunden dauern, bis Sie evakuiert werden. Teilnehmer, die die Veranstaltung verlassen müssen, werden zum Ziel gebracht. Unsere Hauptverantwortung besteht darin, eine Veranstaltung zu organisieren, nicht einen Shuttle-Service für Nicht-Finisher anzubieten; daher bitten wir Sie um Geduld. Die Rettungsstationen werden geschlossen, sobald der Besenwagen eintrifft.

 

Versicherung; Haftpflicht: Der Veranstalter schließt für die gesamte Dauer der Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung ab. Der Veranstalter empfiehlt jedem Teilnehmer, eine eigene Versicherung abzuschließen, die die Teilnahme an Veranstaltungen wie dem Tuscany Crossing mit Unfall-, Reise- und Evakuierungskosten abdeckt.

 

DATENSCHUTZ

Gemäß Artikel 13 der Europäischen Verordnung 2016/679 zum Schutz personenbezogener Daten

(„DSGVO“) wird Folgendes mitgeteilt: A) Die in dem Anmeldeformular enthaltenen Daten werden

für die Anmeldung, die Erstellung der Teilnehmerliste, die eventuelle Rangliste, das historische Archiv,

die Erbringung der in den Bestimmungen angegebenen Dienstleistungen und die Zusendung von Informationsmaterial des

Organisationskomitees zu verwenden; B) dass die Folgen der Nichtbereitstellung der oben genannten Daten oder

Informationen in der Nichtzulassung zur Veranstaltung bestehen; C) dass die betroffene Person jederzeit

ihre Daten kostenlos einsehen, ändern oder löschen kann, indem sie sich schriftlich an den Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, das Organisationskomitee

(info@tuscanycrossing.com

 

Bildrecht; Mit der Anmeldung zur TC ermächtigt der Teilnehmer die Organisation ausdrücklich, zusammen mit ihren Partnern kostenlos das Recht zu erwerben, die unbewegten oder bewegten Bilder, auf denen er erscheinen kann und die anlässlich seiner Teilnahme an der Veranstaltung aufgenommen wurden, auf allen visuellen Trägern sowie auf Werbe- und/oder Promotionsmaterialien, produziert und verbreitet werden, und zwar weltweit und für die maximale Dauer, die durch die geltenden Gesetze, Vorschriften und Verträge vorgesehen ist, einschließlich einer eventuellen Verlängerung der vorgesehenen Dauer.

für den gesamten Zeitraum, der durch die geltenden Gesetze, Vorschriften und Verträge vorgesehen ist, einschließlich einer eventuellen Verlängerung der vorgesehenen Frist.

 

 

Annahme; Mit der Anmeldung und der entsprechenden Zahlung der Gebühr akzeptiert der Teilnehmer vorbehaltlos die vorliegenden Regeln.

 

Regeln der TC

 

Der Zweck dieser Regeln ist es, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und der individuellen Leistungen zu gewährleisten und gleiche Bedingungen für alle zu schaffen. Die Leitprinzipien der Durchführungsregeln sind einfach: fair laufen und gehen, auf Sicherheit achten und die Umwelt respektieren.

Verstöße gegen eine Regel oder Richtlinie der TC können zur Disqualifikation für ein oder mehrere Jahre oder zu anderen Strafen wie Zeitstrafen, Geldstrafen und/oder Preisentzug führen.

Die offizielle Startnummer muss gut sichtbar auf der Vorderseite des Körpers getragen werden und jederzeit gut sichtbar sein.

 

Die Teilnehmer müssen jederzeit dem markierten Weg folgen.

 

Jeder Teilnehmer muss die gesamte Strecke ohne fremde Hilfe absolvieren. Physische oder mechanische Hilfe ist nicht erlaubt, die Verwendung von Wanderstöcken ist jedoch gestattet.

 

Hilfe darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen (Verpflegungsbereich) geleistet werden, außer im Falle einer medizinischen Versorgung.

 

Die Teilnehmer müssen die Veranstaltungsordnung und die vom Veranstaltungsleiter in den E-Mails zur Veranstaltung und bei der Veranstaltungseinweisung am Freitagnachmittag bekannt gegebenen Vorschriften einhalten, andernfalls werden sie von der Veranstaltung ausgeschlossen. Jeder Läufer muss an allen Kontrollpunkten registriert oder kontrolliert werden.

 

Alle Zeitlimits werden sowohl beim Ein- als auch beim Auslaufen aus den Verpflegungsstellen, die bestimmte Zeiten einhalten müssen (diese werden später bekannt gegeben), strikt eingehalten. Die Teilnehmer müssen sich VOR Ablauf der Zeitlimite außerhalb der Kontrollstelle befinden. Teilnehmer, die nach Ablauf der Zeitlimite zum Checkpoint zurückkehren, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

Nach Ermessen des medizinischen Personals kann eine zusätzliche Überwachung einzelner Teilnehmer erforderlich sein.

Die Weigerung eines Teilnehmers, vollständig zu kooperieren, kann zum sofortigen Ausschluss führen. Jeder Läufer muss dem medizinischen Personal beim Check-in zur Veranstaltung alle Änderungen seines Gesundheitszustands und alle verschreibungspflichtigen Medikamente vollständig mitteilen.

 

Das medizinische/sanitäre Personal kann nach eigenem Ermessen den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen und die Startnummer für ungültig erklären. Die Rettungskräfte sind berechtigt, Teilnehmer, die als gefährdet eingestuft werden, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu evakuieren. Die Verwendung von entzündungshemmenden Injektionen durch das medizinische Personal ist nicht zulässig. Sollte die Verwendung von entzündungshemmenden Injektionen erforderlich sein, wird der Teilnehmer angehalten und zur medizinischen Untersuchung in die Sanitätsstation gebracht. Die Teilnehmer haben sich jeglicher unsportlichen Handlungen zu enthalten.

 

Das Rauchen ist an allen Checkpoints und entlang der Strecke verboten.

 

Jeder Läufer, der die Veranstaltung nicht beenden kann, muss die nächstgelegene Rettungsstation oder Kontrollstelle persönlich über seine Entscheidung, aufzugeben, informieren. Der Läufer muss dabei den GPS-Tracker und die Startnummer abgeben. Dies gilt als offizielle Meldung des Rückzugs aus dem Lauf. Teilnehmer, die die Strecke verlassen, ohne den Tracker und/oder die Startnummer abzugeben, werden als „vermisst“ eingestuft, wodurch möglicherweise die Such- und Rettungsdienste alarmiert werden. Die Zeit, die für die Suche nach einem solchen Läufer aufgewendet wird, kann dem Läufer in Rechnung gestellt werden.

 

Teilnehmer, die die Ziellinie nach Ablauf der Zeitbegrenzung überqueren, werden nicht als offizielle Finisher aufgeführt. Die TC verfolgt eine Null-Toleranz-Politik hinsichtlich der Verwendung von leistungssteigernden Mitteln (PED). Jeder Athlet, der nach Feststellung der International Association of Athletics Federations (IAAF), der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) oder eines anderen nationalen Sportverbands gegen die Anti-Doping-Regeln oder -Richtlinien verstoßen hat, ist von der Teilnahme an der TC ausgeschlossen. Jeder Athlet, der sich weigert, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen, wenn er für einen Test ausgewählt wurde, muss disqualifiziert werden und mit einer lebenslangen Sperre durch die TC belegt werden.

 

Bei schlechten Wetterbedingungen, Wetterwarnungen und aus Sicherheitsgründen behält sich die Organisation das Recht vor, die laufende Veranstaltung auszusetzen, die Zeitlimits zu ändern oder die Strecke auf asphaltierte Straßen umzuleiten.

 

GPS-Ortungsgerät

 

Jeder Teilnehmer der 103 km erhält einen GPS-Tracker, der am Ende der Veranstaltung zurückgegeben werden muss.

 

Wichtiger Hinweis

  • Der GPS-Tracker wird bei der Ausgabe der Startnummern ausgehändigt.

  • Bei der Abholung der Startnummer und des GPS-Trackers ist zu überprüfen, ob beide mit der Nummer übereinstimmen.

  • Für die Verwendung des GPS-Geräts wird empfohlen, sich strikt an die in der Verpackung enthaltenen Anweisungen und Informationen zu halten.

  • Das GPS-Gerät ist streng persönlich und darf nicht ausgetauscht werden.

 

 

  • Das GPS-Gerät muss im Zielbereich an das zuständige Personal zurückgegeben werden, auch wenn der Athlet die Veranstaltung abgebrochen hat oder nicht gestartet ist. Bei Nichtrückgabe werden dem Athleten 50 € in Rechnung gestellt.

 

  •  

UMWELT

 

Die Veranstaltung findet in einem Naturschutzgebiet und Ökosystemen statt, die unter totalem Schutz stehen. Die Teilnehmer müssen sich umweltbewusst verhalten und insbesondere vermeiden, Abfälle zu verstreuen, Blumen zu pflücken oder die Tierwelt zu stören. Wer dabei erwischt wird, Abfälle entlang der Strecke zu hinterlassen, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen und muss mit den in den kommunalen Vorschriften vorgesehenen Strafen rechnen.

 

Jeder Teilnehmer muss einen Becher oder eine Trinkflasche mitbringen, die an den Verpflegungsstellen aufgefüllt werden kann. Die Veranstaltung beteiligt sich an der von Spirito Trail geförderten Kampagne „Io non getto i miei rifiuti” (Ich werfe meinen Müll nicht weg).

 

VERPFLEGUNG

 

Die Teilnahme erfolgt in Teil-Selbstversorgung mit einer obligatorischen Wasserration von einem Liter.

 

Die Speisen und Getränke an den Verpflegungsstellen dürfen nur vor Ort verzehrt werden; Trinkflaschen oder Camelbags dürfen nur mit stillem Wasser befüllt werden. Bei Verlassen jeder Verpflegungsstelle müssen die Teilnehmer über die erforderliche Menge an Wasser und Nahrung verfügen, um die nächste Verpflegungsstelle zu erreichen.

 

Bei der Ankunft steht eine weitere Verpflegungsstelle zur Verfügung.

 

Auf der Strecke gibt es mehrere Flüsse, Brunnen und Ortschaften, wo man sich mit Wasser versorgen kann. Der Kauf von Speisen oder Getränken an nicht autorisierten Orten geht zu Lasten des Teilnehmers.

 

 

BESCHWERDEN

 

Der Verstoß gegen eine der Regeln oder Vorschriften der TC ist eine äußerst schwerwiegende Angelegenheit. Daher ist der mutmaßliche Verstoß gegen eine Regel durch einen anderen Teilnehmer sehr schwerwiegend. Proteste müssen von einem registrierten Mitarbeiter eingereicht werden und unter Verwendung des folgenden Verfahrens erfolgen:

 

Melden Sie den mutmaßlichen Verstoß dem Teilnehmer, während sich der Vorfall ereignet. Suchen Sie nach Möglichkeit einen Zeugen für den mutmaßlichen Verstoß.

 

Melden Sie den mutmaßlichen Verstoß unter Angabe des Namens und der Teilnehmernummer dem nächsten verfügbaren Richter an der Rettungsstation.

 

Melden Sie den mutmaßlichen Verstoß schriftlich am Ziel dem Veranstaltungsleiter.

 

Alle Proteste müssen bis spätestens 10.30 Uhr am Sonntag

nach dem Rennen eingereicht werden. Der schriftliche Protest muss den Namen der Person enthalten, die den Protest eingereicht hat.

 

Beide Parteien werden aufgefordert, die Beschwerde am Sonntagmittag mit dem Komitee zu besprechen, wobei eine Entscheidung darüber getroffen wird, ob dem mutmaßlichen Verursacher der Preis aberkannt werden kann.

 

Bei Versäumnissen oder Auslassungen in den Rennregeln liegt die Entscheidung beim Veranstaltungsleiter, der auch die endgültige Entscheidung über alle Parteien trifft.

 

Eine endgültige Entscheidung über die Angelegenheit kann vom Territorialkomitee

UISP etwa zwei Wochen nach dem Lauf getroffen werden.

Bei Versäumnissen oder Auslassungen in den Laufregeln liegt die Entscheidung beim Veranstaltungsleiter, der auch die endgültige Entscheidung über alle Parteien trifft.

 

Der Leiter der Veranstaltung „TUSCANY CROSSING” wird vom Organisationskomitee ernannt und von den UISP-Richtern unterstützt.

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