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Wandervorschriften

Reglement  Walking

Die „Tuscany Crossing/Il Cammino della Valdorcia“ ist eine nicht wettkampforientierte Freizeit- und Bewegungsveranstaltung ohne Ranglisten und Zeitmessungen zu Wettkampfzwecken auf Strecken von 103, 53 und 15 km. In Zusammenarbeit mit Freiwilligen- und Sozialverbänden aus dem Val d'Orcia.

Die Veranstaltung fällt unter die Kategorie der Freizeit- und Bewegungsaktivitäten, wie aus dem Regionalgesetz Nr. 35 vom 09.07.2003, Absätze 4 und 5, hervorgeht.

Die Organisation der Veranstaltung obliegt dem ASD SIENARUNNERS, einem Amateursportverein. Die „TC“ findet im Süden der Toskana im Val d’Orcia-Park (UNESCO-Weltkulturerbe) statt.

  • Die 103 km lange Wanderung beginnt am Freitag, dem 16. April 2027,  um 24:00 Uhr in Castiglione d’Orcia. Die Teilnehmer müssen das Ziel spätestens nach 27 Stunden erreichen, um eine Finisher-Auszeichnung zu erhalten.  

  • Die 53-km-Strecke beginnt am Freitag, dem 16. April 2027, um 00:00 Uhr mit Start in Castiglione d’Orcia. Die Teilnehmer müssen das Ziel innerhalb von höchstens 16 Stunden erreichen, um eine Finisher-Auszeichnung zu erhalten.

  • Die 15-km-Wanderung beginnt am Samstag, dem 17. April 2027, um 09:20 Uhr in Castiglione d’Orcia. Die Teilnehmer müssen die Ziellinie innerhalb von höchstens 6 Stunden erreichen, um eine Finisher-Prämie zu erhalten.  

Alle Teilnehmer müssen sich strikt an die Teilnahmebedingungen und die Einweisung vor der Veranstaltung  halten, um für die Prämie berechtigt zu bleiben.  

Die Strecke verläuft größtenteils durch typisch toskanische Landschaften, wobei der Großteil   aus Feldwegen, Wanderwegen   und Asphaltstraßen besteht,   deren Anteil   unter 20 % liegt, und führt durch die schönsten Orte des Valdorcia.  

 ÄRZTLICHES ATTEST

 103 km Wanderung

​Sportliche Aktivität mit besonderer und hoher kardiovaskulärer Belastung

Die Bescheinigung für sportliche Aktivitäten mit besonders hoher kardiovaskulärer Belastung ist durch den Ministerialerlass vom 24. April 2013 geregelt.

Diese Bescheinigung bezieht sich auf „nicht registrierte“ Personen, die an nicht wettkampforientierten oder freizeit- und bewegungsorientierten Veranstaltungen teilnehmen, wie beispielsweise Laufveranstaltungen mit einer Länge von mehr als 20 km, Langstreckenrennen im Radsport, Schwimmen, Skilanglauf oder ähnlichen Disziplinen, die von Sportverbänden, assoziierten Sportdisziplinen und Sportförderungsorganisationen unterstützt werden.

Die Bescheinigungen können von Fachärzten   für Sportmedizin, von   Allgemeinmedizinern und von frei wählbaren Kinderärzten – beschränkt auf ihre Patienten – auf einem speziellen, vordefinierten und   unveränderbaren Formular gemäß Anhang D des oben genannten Ministerialdekrets   vom 24. April 2013 ausgestellt werden.

Das Untersuchungsprotokoll

Die ärztliche Untersuchung muss zwingend Folgendes umfassen: Messung des

Blutdrucks; ein Basal-EKG, einen Stufentest oder einen Ergometertest mit Überwachung der Herzaktivität;

etwaige weitere Untersuchungen, die nach Einschätzung des Arztes sinnvoll und angemessen sind;

und die gesamte zugehörige Dokumentation muss mindestens 1 Jahr  lang aufbewahrt werden.  

Darüber hinaus sind ärztliche Bescheinigungen für den Leistungssport in der Leichtathletik gültig.

  Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen ärztlichen Attests sein; dieses muss im privaten Bereich der Website hochgeladen, per E-Mail übermittelt oder direkt bei der Abholung der Startnummer vorgelegt werden. Andernfalls wird die Anmeldung storniert, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühr besteht.

Anmelden können sich volljährige Personen, und die Teilnehmer müssen sich bewusst sein, dass es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der sie auf eigene Versorgung angewiesen sind, auch wenn entlang der Strecke Verpflegungsstationen vorhanden sind.

Der Teilnehmer muss sich der Länge und der Besonderheiten der Veranstaltung bewusst sein, die sich wesentlich von anderen Wanderungen unterscheidet, und sich darüber im Klaren sein,

sich bewusst sein, dass die eigene Teilnahme eine hohe körperliche Vorbereitung erfordert, um Situationen zu meistern, die große körperliche und psychische Selbstständigkeit erfordern, denn die scheinbar sanften toskanischen Hügel sind, obwohl schön, unerbittlich in ihrer Herausforderung und gnadenlos gegenüber den Unvorbereiteten.

Darüber hinaus sind ärztliche Atteste für den Leistungssport in der Leichtathletik gültig.

53-km-Wanderung

 Jeder Teilnehmer muss zwingend im Besitz eines ärztlichen Attests über die Eignung zur Ausübung von nicht wettkampforientiertem Sport oder höherer Stufe sein; dieses muss im privaten Bereich der Website hochgeladen, per E-Mail übermittelt oder direkt bei der Abholung der Startnummer abgegeben werden. Andernfalls erfolgt die Stornierung der Anmeldung ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühr

•   15-km-Geherlauf

 Die Teilnehmer müssen sich in einwandfreier   gesundheitlicher und psychophysischer Verfassung befinden, um die Länge der Strecke bewältigen zu können; eventuelle und besondere Erkrankungen müssen der Organisation bei der Anmeldung formell per E-Mail mitgeteilt werden.

 Die Anmeldung eines  Minderjährigen kann durch  eine volljährige Person erfolgen, die   die elterliche Sorge innehat oder vorübergehend damit beauftragt ist. Diese volljährige Person übernimmt bei der Anmeldung die Verantwortung für die Beaufsichtigung und begleitet den Minderjährigen anschließend während der Veranstaltung, wobei sie für die Organisation als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner in allen den Minderjährigen betreffenden Angelegenheiten fungiert.

 

Anmeldungen für die Wanderungen

 Ab dem 1. Juli 2026 ist eine Online-Anmeldung möglich, solange Plätze verfügbar sind.

Die Altersgrenze liegt bei vollendeten 12 Jahren in Begleitung der Eltern für die 14-km-Strecke

und auf 18 Jahre für die 103- und 53-km-Strecken

In der Anmeldegebühr enthalten:

Startnummer

Betreuung und Verpflegung entlang der Strecke und im Ziel

Startpaket oder Funktionsshirt als Andenken

Finisher-Preis

Gutschein für die Pasta-Party bei den Strecken über 53 und 103 km

​ANMELDESCHLUSS

Die Online-Anmeldungen und die Anmeldungen an den Vorverkaufsstellen enden am 04.04.2026 oder sobald die maximale Teilnehmerzahl von 200 für die 15-km-Strecke, 200 für die 53-km-Strecke und 200 für die 103-km-Strecke erreicht ist.

Rücktritt von der Teilnahme und Teilrückerstattungen

 Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, muss der Rücktritt per E-Mail an die Adresseinfo@tuscanycrossing.com mitgeteilt werden.

Es gelten folgende Rückerstattungsmodalitäten:

  • Rücktritt bis zum 31.12.2026: Rückerstattung von 70 % der Anmeldegebühr;

  • Rücktritt bis zum 14.03.2027: Rückerstattung von 50 % der Anmeldegebühr;

  • Rücktritt, der vom 15.03.2027 bis zum Anmeldeschluss mitgeteilt wird: keine Rückerstattung. Auf Antrag des Athleten kann eine Gutschrift in Höhe von 50 % der gezahlten Anmeldegebühr gewährt werden, die ausschließlich für die nächste Ausgabe des Tuscany Crossing verwendet werden kann. Eine eventuell gewährte Gutschrift ist nicht übertragbar, nicht in Bargeld umwandelbar und darf ausschließlich von dem für die nächste Ausgabe der Veranstaltung angemeldeten Athleten genutzt werden.

Die Rückerstattung der Gebühren erfolgt, abzüglich etwaiger Bank- und Bearbeitungsgebühren, bis zum 31. August 2027.

Die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist bis zum 31. März 2027 zulässig, sofern eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € entrichtet und die Organisation darüber informiert wird. Der neue Teilnehmer muss die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen und das Anmeldeverfahren bis zu dem von der Organisation angegebenen Datum abschließen.

Im Falle einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen, gesundheitlichen Notfällen, Anordnungen der zuständigen Behörden oder anderer Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Organisation liegen, wird keine Rückerstattung der Anmeldegebühr garantiert.

Die Organisation kann nach eigenem Ermessen eine teilweise Rückerstattung und/oder eine Gutschrift für eine spätere Ausgabe der Veranstaltung gewähren, wobei bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Kosten berücksichtigt werden.

Im Falle einer Aussetzung, Unterbrechung, Änderung der Strecke oder Absage des Rennens aus wetterbedingten, sicherheitsrelevanten oder sonstigen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Organisation liegen, steht den Teilnehmern keine Rückerstattung zu.                                                Das Ziel der Organisation ist es jedoch, soweit möglich und im Rahmen der bereits angefallenen und nicht erstattungsfähigen Kosten, eine Gutschrift zu gewähren, die bei der nächsten Ausgabe der Veranstaltung eingelöst werden kann.

ALLGEMEINE REGELN

Die Teilnahme mit Hunden ist gestattet, sofern diese stets an der Leine geführt werden und unter der vollen Verantwortung des Teilnehmers stehen. Der Besitzer haftet für das Verhalten des Tieres sowie für eventuelle Schäden an Personen, Tieren oder Sachen.

Der „Cammino della Val d’Orcia“ ist eine nicht wettkampforientierte Freizeit- und Bewegungsveranstaltung ohne Ranglisten und Zeitmessungen zu Wettkampfzwecken. Die Teilnehmer sind aufgefordert, die Strecke im Sinne des Veranstaltungscharakters zu bewältigen und dabei Sicherheit, Gemeinschaft und die Entdeckung der Region in den Vordergrund zu stellen.

Ein Start vor der von der Organisation festgelegten offiziellen Startzeit ist nicht gestattet. Ein vorzeitiger Start könnte die entlang der Strecke eingerichteten Hilfs-, Kontroll- und Sicherheitsdienste beeinträchtigen. Bei Verstößen kann die Organisation den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.

Ethik der Wanderung

Die Strecke verläuft über Wanderwege, Schotterwege und Abschnitte, die für den normalen Fahrzeugverkehr freigegeben sind.

Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung sowie die Anweisungen des Organisationspersonals zu befolgen und sich gegenüber Anwohnern, Wanderern, Touristen, Landwirten, Autofahrern und anderen Teilnehmern korrekt und respektvoll zu verhalten.

Die entlang der Strecke anwesenden Freiwilligen und Mitarbeiter sind nicht befugt, den Fahrzeugverkehr anzuhalten oder zu regeln. Jeder Teilnehmer ist daher selbst für seine Sicherheit an Kreuzungen und auf für den Verkehr freigegebenen Abschnitten verantwortlich.

Jeder Teilnehmer hat die moralische Pflicht, Personen in Not Hilfe zu leisten und eventuelle Gefahrensituationen unverzüglich dem Organisationspersonal zu melden.

Die Sicherheit der Personen hat stets Vorrang vor der Bewältigung der Strecke.

Freiwillige

Das Tuscany Crossing wird durch den wertvollen Einsatz von über 300 Freiwilligen ermöglicht, die vor, während und nach der Veranstaltung im Einsatz sind.

Die Freiwilligen sind ein wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung und setzen Zeit, Leidenschaft und Energie ein, um den Teilnehmern Unterstützung, Gastfreundschaft und Sicherheit zu gewährleisten.

Die Organisation bittet alle Teilnehmer, mit dem auf der Strecke anwesenden Personal zusammenzuarbeiten und ihnen gegenüber eine respektvolle und dankbare Haltung einzunehmen.

Ohne ihren Beitrag könnten Veranstaltungen wie das Tuscany Crossing nicht stattfinden.

Pflichtausrüstung für die 103/53 km

  • 1 Liter Wasserreserve.

  • Trinkrucksack oder zwei Trinkflaschen.

  • Eigenes Trinkgefäß

  • Energieriegel oder gleichwertige Nahrungsmittel.

  • Wasserdichte Windjacke

  • Rettungsdecke

  • ​Pfeife

  • Stirnlampe mit Ersatzbatterie

  • Aufgeladenes Mobiltelefon

Die Verwendung folgender Ausrüstung wird dringend empfohlen:

  • Mütze oder Bandana und Handschuhe

  • Trail-Schuhe

  • Ersatz-Stirnlampe

  • Trekkingstöcke sind erlaubt

Obligatorische Ausrüstung für die 14-km-Strecke

  • Wasserreserve 1/2 Liter.

  • Trinkrucksack oder Trinkflasche.

  • Energieriegel oder gleichwertige Nahrungsmittel.

  • Voll aufgeladenes Mobiltelefon

Die Verwendung der folgenden Ausrüstung wird dringend empfohlen:

  • Mütze oder Bandana und Handschuhe

  • Trail-Laufschuhe

ABHOLUNG DER STARTNUMMERN

Ab Freitag, 17. April, 10:00 Uhr in Castiglione d’Orcia

Haftung

 

Der Teilnehmer entbindet die Organisation von jeglicher Haftung für medizinische Probleme, die vor, während und   nach dem „   “-Lauf auftreten könnten, da er   über die ihn betreffenden medizinischen Kontraindikationen informiert wurde.

 Sollte der Notruf 118 erforderlich werden, einschließlich des eventuellen Einsatzes eines Hubschraubers, können die Kosten, die durch den Einsatz von Einrichtungen außerhalb der Organisation entstehen, weder vor noch während noch nach der Veranstaltung der Organisation angelastet werden.

 Der Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teil und entbindet den Veranstalter von jeglicher Haftung für Schäden, die vor, während und nach der Durchführung der Veranstaltung an Personen, Tieren oder Sachen verursacht oder erlitten werden.

 Hinweise:

Die Kenntnis der Strecke bietet während des Laufs körperliche und mentale Vorteile; achte darauf, die Schwierigkeiten gründlich zu studieren. Besondere Aufmerksamkeit solltest du den Abschnitten widmen, die du voraussichtlich im Dunkeln laufen wirst, wenn deine mentale und körperliche Energie möglicherweise nachlässt.

 Nachtveranstaltung: Bei Wettkämpfen, bei denen ein Großteil der Strecke nachts zurückgelegt wird, ist es ratsam, zusätzlich zur vorgeschriebenen Beleuchtung eine zweite Lampe sowie Ersatzbatterien mitzuführen. Falls die Lampen ausfallen, warte auf einen anderen Teilnehmer mit einer Lampe.

 Wetter: Da die Temperaturen während der Veranstaltung zwischen 0° und 30° Grad schwanken können, müssen die Teilnehmer auf beide Extreme vorbereitet sein. Die Wetterbedingungen sind unvorhersehbar und können sich schnell ändern.

 Überquerung von Flüssen und Bächen

Entlang der Strecke kann es zu Überquerungen von Flüssen, Bächen oder anderen Gewässern kommen.

Diese Überquerungen müssen mit größter Vorsicht und unter Befolgung der Anweisungen des Organisationspersonals bewältigt werden.

An den als besonders heikel erachteten Stellen können Sicherheitsseile oder andere Hilfsmittel bereitgestellt werden, um den Teilnehmern die Überquerung zu erleichtern.

Das zuständige Personal wird vor Ort sein, um während der Überquerung Unterstützung und Anweisungen zu geben.

Sollten die Bedingungen als unsicher eingestuft werden, behält sich die Organisation das Recht vor, die Strecke zu ändern, alternative Passagen zu ermitteln oder den betroffenen Abschnitt zu sperren.

Die Sicherheit der Teilnehmer hat stets Vorrang vor der Beibehaltung der ursprünglichen Strecke

 Beschilderung: Die Streckenmarkierungen bestehen aus Absperrband; Pfeile und andere Markierungen werden vor dem Start unter   bekannt gegeben.   Darüber hinaus werden für die Dunkelheit reflektierende Markierungen   entlang der Strecke angebracht. Das Personal bemüht sich nach Kräften,  eine angemessen markierte Strecke bereitzustellen, doch müssen die Teilnehmer stets wachsam bleiben.  Gelegentlich kann es vorkommen, dass Personen, die nicht mit der Veranstaltung in Verbindung stehen, die Markierungen verändern oder entfernen.

Eine gute Kenntnis der Strecke, des Roadbooks und der GPS-Route ist für die Teilnehmer von unschätzbarem Wert.

Wechseltaschen (103 km): Die Veranstaltungsleitung sorgt für den Transport der Wechseltaschen zu den auf der Karte angegebenen Standorten.  Dieser Service wird angeboten, um den Teilnehmern zu helfen. Diejenigen, die über ausreichende Unterstützung verfügen, werden gebeten, unsere Freiwilligen nicht mit unnötigen Taschen zu überlasten. Die Taschen müssen sicher verschlossen, deutlich mit der Startnummer beschriftet und vor dem Start an der für jeden Checkpoint festgelegten Abgabestelle abgegeben werden. Die Wechselbeutel müssen durch eine Öffnung von 40 cm passen. Pro Versorgungsstation – die bei km 60 und km 114 eingerichtet werden – ist nur ein Sack zulässig. Bitte verwende keine Papiertüten, Schuhkartons oder ähnliche Gegenstände aus papierähnlichen Materialien. Diese können leicht nass werden. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Teilnehmer keine verderblichen Gegenstände in ihren Säcken hinterlassen. Lege KEINE Glasflaschen in die Wechselbeutel.

 Die Beutel werden so schnell wie möglich an das TUSCANY-Zentrum zurückgegeben. Es liegt in der Verantwortung jedes Läufers, seine Beutel abzuholen. Wenn du deine Beutel nicht selbst abholen kannst, bitte jemanden, dies für dich zu tun. Die Beutel müssen bis Sonntag um 10:00 Uhr abgeholt werden.  Etwaige nach der Veranstaltung übrig gebliebene Beutel können entsorgt werden.   Lass KEINE Wertsachen in deinen Taschen zurück. Das Organisationskomitee haftet nicht für verlorene oder beschädigte Sammelsäcke und deren Inhalt.

 Aufgabe: Wenn du die Veranstaltung an einer Stelle aufgeben musst, an der keine Rettungsdienste verfügbar sind, werden wir alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um dich zum Ziel oder zum nächsten noch in Betrieb befindlichen Hauptkontrollpunkt zu bringen, insbesondere wenn du medizinische Versorgung benötigst. In Nicht-Notfallsituationen kann es mehrere Stunden dauern, bis du evakuiert wirst. Teilnehmer, die die Veranstaltung verlassen müssen, werden zum Ziel gebracht. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, eine Veranstaltung durchzuführen, nicht darin, einen Shuttle-Service für Nicht-Finisher anzubieten; wir bitten daher um Geduld. Die Rettungsstationen werden geschlossen, sobald der Schlusswagen eintrifft.

 Versicherung; Haftpflicht: Die Organisation schließt für die gesamte Dauer der Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung ab. Die Organisation empfiehlt jedem Teilnehmer, eine eigene persönliche Versicherung abzuschließen, die die Teilnahme an Veranstaltungen wie dem Tuscany Crossing mit Unfall-, Reise- und Evakuierungskostenabdeckung abdeckt.

 

VORSCHRIFTEN ZUR DATENVERARBEITUNG

Gemäß Artikel 13 der Europäischen Verordnung 2016/679 zum Schutz personenbezogener Daten

(„DSGVO“) wird Folgendes mitgeteilt: A) Die im Anmeldeformular enthaltenen Daten werden

für die Anmeldung, zur Erstellung der Teilnehmerliste, einer eventuellen Rangliste, des historischen Archivs sowie

zur Erbringung der in den Teilnahmebedingungen genannten Leistungen sowie zum Versand von Informationsmaterial des

Organisationskomitees; B) dass die Folgen einer Nichtbereitstellung der Daten oder der

oben genannten Informationen darin bestehen, dass die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert wird; C) Zu jedem

kann die betroffene Person ihre Daten jederzeit kostenlos einsehen, ändern oder löschen,

, indem er sich schriftlich an den Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, das Organisationskomitee, wendet

(info@tuscanycrossing.com

 

Bildrechte; Mit der Anmeldung zur TC ermächtigt der Teilnehmer die Organisation ausdrücklich, zusammen mit ihren Partnern kostenlos das Recht zu erwerben, die Standbilder oder bewegten Bilder, auf denen er erscheinen könnte und die anlässlich seiner Teilnahme an der Veranstaltung aufgenommen wurden, auf allen visuellen Medien sowie in Werbe- und/oder Promotionsmaterialien, die weltweit produziert und verbreitet werden, und zwar für die gesamte maximale Dauer, die durch die geltenden Gesetze, Vorschriften und Verträge vorgesehen ist, einschließlich einer eventuellen Verlängerung des vorgesehenen Zeitraums.

für die gesamte maximale Dauer, die   durch die geltenden Gesetze, Vorschriften,   Verträge vorgesehen ist, einschließlich einer eventuellen Verlängerung des vorgesehenen Zeitraums.

 Zustimmung: Mit der Anmeldung und der entsprechenden Zahlung der Teilnahmegebühr akzeptiert der Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen vorbehaltlos.

 

Regeln der TC

 

Der Zweck dieser Regeln besteht darin, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und der individuellen Leistungen zu gewährleisten und gleiche Bedingungen für alle zu schaffen. Die Leitprinzipien der Durchführungsregeln sind einfach: faires Gehen und Laufen, Sicherheit und Respekt vor der Umwelt.

Die offizielle Startnummer muss gut sichtbar auf der Vorderseite des Körpers getragen werden und zu jeder Zeit gut erkennbar sein.

 Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an den ausgeschilderten Weg halten.

 Jeder Teilnehmer muss die gesamte Strecke ohne Hilfe von außen zurücklegen. Physische oder mechanische Hilfsmittel sind nicht erlaubt, die Verwendung von Wanderstöcken ist jedoch gestattet.

 Eine eventuelle Unterstützung darf außerhalb der festgelegten Stellen (Verpflegungsstationen) nicht geleistet werden, außer im Falle einer medizinischen Versorgung.

 Die Teilnehmer müssen die Veranstaltungsordnung sowie die vom Veranstaltungsleiter in den Veranstaltungs-E-Mails und beim Veranstaltungs-Briefing am Freitagnachmittag oder unter   erlassenen Vorschriften einhalten; andernfalls werden sie von der Veranstaltung ausgeschlossen. Jeder Läufer muss an allen Kontrollpunkten registriert oder kontrolliert werden.

 Alle Zeitlimits werden sowohl beim Ein- als auch beim Verlassen der Verpflegungsstationen, die zu festgelegten Zeiten (werden später bekannt gegeben) geöffnet sind, strikt eingehalten. Die Teilnehmer müssen den Kontrollpunkt   vor Ablauf des Zeitlimits verlassen haben. Teilnehmer, die nach Ablauf des Zeitlimits zum Kontrollpunkt zurückkehren, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

Nach Ermessen des medizinischen Personals kann eine  zusätzliche Überwachung einzelner  Teilnehmer erforderlich sein.

   Die Weigerung des   Teilnehmers,    uneingeschränkt mit    zusammenzuarbeiten, kann zum sofortigen Ausschluss führen. Jeder Läufer muss dem medizinischen Personal beim Check-in zur Veranstaltung   alle   Änderungen des bestehenden Gesundheitszustands sowie alle verschriebenen Medikamente vollständig offenlegen.

 Das medizinische/sanitäre Personal kann nach eigenem, unanfechtbarem Ermessen den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen und die Startnummer für ungültig erklären. Die Rettungskräfte sind befugt, Teilnehmer, die als gefährdet eingestuft werden, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu evakuieren. Die Verabreichung von entzündungshemmenden Injektionen durch das diensthabende medizinische Personal ist nicht zulässig. Sollte die Verabreichung von entzündungshemmenden Medikamenten per Injektion erforderlich werden, wird der Teilnehmer angehalten und zur medizinischen Untersuchung zur Sanitätsstation gebracht. Die Teilnehmer müssen jegliches unsportliches Verhalten unterlassen.

 Das Rauchen ist an keinem der Checkpoints und entlang der Strecke verboten.

 Jeder Teilnehmer, der die Veranstaltung nicht beenden kann, muss die nächstgelegene Rettungsstation oder Kontrollstelle persönlich über seine Entscheidung zum Rückzug informieren. Der Teilnehmer muss zu diesem Zeitpunkt den GPS-Tracker und die Startnummer abgeben. Dies gilt als offizielle Meldung des Rückzugs vom Lauf. Teilnehmer, die die Strecke verlassen, ohne den GPS-Tracker und/oder die Startnummer abzugeben, werden als „vermisst“ eingestuft, was möglicherweise den Einsatz der Such- und Rettungseinheit zur Folge hat. Die für die Suche nach einem solchen Läufer aufgewendete Zeit kann dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden

 

Höchstzeiten und Finisher-Status

Als offizielle Finisher gelten ausschließlich Teilnehmer, die die Strecke innerhalb der vorgesehenen Höchstzeiten und unter Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen absolvieren.

Teilnehmer, die die Ziellinie nach Ablauf der festgelegten Höchstzeit erreichen, werden nicht in die offizielle Liste der Finisher aufgenommen.

Wahrung der Sicherheit und des Geistes der Veranstaltung

Der „Cammino della Val d’Orcia“ ist eine nicht wettkampforientierte Freizeit- und Bewegungsveranstaltung, die auf den Grundsätzen der verantwortungsvollen Teilnahme, der persönlichen Sicherheit und des gegenseitigen Respekts basiert.

Die Organisation behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, der sich entgegen diesen Regeln verhält, seine eigene Sicherheit oder die anderer Teilnehmer gefährdet oder sich in einer Weise verhält, die mit dem Geist der Veranstaltung unvereinbar ist.

 Bei schlechten Wetterbedingungen, Wetterwarnungen und aus Sicherheitsgründen behält sich die Organisation das Recht vor, die laufende Veranstaltung auszusetzen, die Zeitlimits anzupassen oder die Strecke auf asphaltierte Abschnitte umzuleiten.

 GPS-Tracker

 Jeder Teilnehmer d   s und des  103-km-Laufs erhält einen GPS-Tracker   von   , der am Ende der Veranstaltung zurückgegeben werden muss.

 Bitte beachten Sie

 

Der GPS-Tracker wird bei der Abholung der Startnummer ausgehändigt

Überprüfen Sie bei der Abholung der Startnummer und des GPS-Geräts, ob beide die gleiche Nummer aufweisen

Was die Nutzung des GPS-Geräts betrifft, wird empfohlen, sich strikt an die Anweisungen und Informationen in der Verpackung zu halten.

Der GPS-Tracker ist streng persönlich und darf nicht ausgetauscht werden

 

Das GPS-Gerät muss an den Boxen im Zielbereich an das zuständige Personal zurückgegeben werden, auch von Athleten, die das Rennen abgebrochen haben oder nicht gestartet sind. Bei Nicht-Rückgabe werden dem Athleten 100 € in Rechnung gestellt.

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